«Sie stehen vor einer Neuanschaffung oder wollen Altgeräte aus Ihrer Staplerflotte durch neue, energieeffiziente Elektro- oder Wasserstoff-Stapler ersetzen? Dann empfehlen wir Ihnen, vorab die verschiedenen Förderprogramme des Bundes prüfen.«

Kai Hesse, CIN-Sprecher, Leiter Produktmanagement, Toyota Material Handling Deutschland GmbH

Fördermöglichkeiten für Stapler – staatliche Subventionen für Elektroantriebe und CO2-Einsparungen nutzen

Mit dem Klimaschutzprogramm und dem neuen Klimaschutzgesetz will die EU den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich bis 2030 um 55 Prozent verringern. Dies soll unter anderem mit der CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe, der Förderung energieeffizienter Technologien und erneuerbaren Energien sowie der Wasserstoffstrategie gelingen. Elektrostapler und Brennstoffzellenstapler tragen zur Einsparung von CO2 und so zur langfristigen Dekarbonisierung des Verkehrs- und Logistiksektors bei. Aus diesem Grund fördert der Bund die Neuanschaffung von Flurförderzeugen sowie Investitionen zum Ersatz von Altgeräten mit direkten Zuschüssen. Doch welche Förderprogramme gibt es, was ist bei der Antragstellung zu beachten und mit welcher Förderquote können Unternehmen kalkulieren?

Förderung für Investitionen zur Einsparung von CO2

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet aktuell ein Förder-Programm im Bereich Energieeffizienz mit der Bezeichnung „Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ an. In diesem Rahmen werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Das Programm ist technologieoffen und kann auch für die Anschaffung neuer Flurförderzeuge genutzt werden. Dies ist z. B. möglich, wenn Sie Ihren Gas- oder Dieselstapler auf alternative Antriebe wie Li-Ionen-Technik oder Wasserstoff umstellen möchte, oder aber auch der Wechsel von bewährter Blei-Säure-Technik hinzu Li-Ionen-Zellen.

Die Fördersumme ist einerseits von der Höhe der CO2-Einsparung und andererseits von der Unternehmensgröße abhängig. Der Fördermittelgeber unterscheidet zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro) und nicht KMU. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 700 Euro für KMU beziehungsweise 500 Euro für Nicht-KMU pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt. Insgesamt beträgt die Förderquote bis zu 40 Prozent (KMU) oder 30 Prozent (Nicht-KMU) der förderfähigen Investitionskosten.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Ersatzinvestitionen (“Alt gegen Neu“) und Neuinvestitionen
  • Kauf und Mietkauf oder Leasing (eingeschränkt auf 24 Monate) förderfähig
  • Stapler ausschließlich am Unternehmensstandort des Subventionsempfängers in Betrieb
  • Antragsberechtigt sind private und kommunale Wirtschaftsunternehmen

Benötigte Informationen zur Vorabprüfung der Förderhöhe

Ersatzbeschaffung (Alt gegen Neu)

  • Angebot Neuinvestition E-Stapler
  • Technische Daten + Verbrauchswerte E-Stapler
  • Technische Daten + Verbrauchswerte „Altgerät”
  • Geplante Betriebsstunden
  • Daten des antragsstellenden Unternehmens (Mitarbeiter, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme)

Neuinvestition

  • Angebot Neuinvestition E-Stapler
  • Verbrauchswerte E-Stapler (gemäß Datenblatt)
  • Angebot Vergleichsstapler (Diesel oder Treibgas)
  • Verbrauchswerte Vergleichsstapler (gemäß Datenblatt)
  • Geplante Betriebsstunden
  • Daten des antragsstellenden Unternehmens (Mitarbeiter, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme)

Gut zu wissen

  • Ein detailliertes Energieeinsparkonzept muss von einem BAFA-zertifizierten Energieberater erstellt werden oder das antragstellende Unternehmen verfügt für den angegebenen Standort über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS
  • Bestellung/Kauf des Neugeräts erst nach positivem Zuwendungsbescheid des BAFA
  • Soll zum Aufladen der Batterie regenerative Energie, zum Beispiel aus Solaranlagen genutzt werden, kann eine höhere Fördersumme beantragt werden

Generell ist das BAFA um eine schnelle Bearbeitung aller Anträge bemüht. Aktuell ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 4 bis 5 Wochen zu rechnen. Beianträge werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen genehmigt, ohne, dass bereits vollumfänglich über den Hauptantrag entschieden wurde.

Insgesamt sparen die Investitionen in die Elektroantriebe nicht nur Energiekosten und CO2, sondern werden durch bundeseigene Förderprogramme subventioniert. Je höher dabei die prognostizierte CO2-Einsparung pro Jahr ausfällt, desto höher ist auch die Fördersumme. Der bürokratische Aufwand für die Konzepterstellung, Beantragung und Abwicklung mit dem BAFA wird durch die Zusammenarbeit mit Toyota und einem erfahrenen Dienstleister für den Kunden auf ein Minimum reduziert.

Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Stapler

Die Förderung alternativer Antriebe in der Intralogistik, vom Gabelstapler bis zum Gepäckschlepper am Flughafen, ist im „Innovationsprogramm Logistik 2030“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI, heute BMDV) als gute Möglichkeit hervorgehoben, um den Energieverbrauch, den Ausstoß von Schadstoffen und CO2-Emissionen zu senken. Damit ist ein wichtiger Eckpfeiler für die Bereitstellung nationaler Fördermittel für Brennstoffzellen-betriebene Flurförderzeuge gesetzt, die der Technologie zum weiteren Durchbruch am Markt verhelfen wird und die gesetzten Klimaziele unterstützt.

Kai Hesse, CIN-Sprecher, Leiter Produktmanagement, Toyota Material Handling Deutschland GmbH

Kontakt

Tobias König, NOW GmbH
Tobias.Koenig@now-gmbh.de

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